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Friday 30 October 2026 11:37:13 GMT
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⚖️ Im Mordprozess um den getöteten Fabian aus Güstrow haben Staatsanwaltschaft und Nebenklage vor dem Landgericht Rostock eine lebenslange Haftstrafe für Gina H. gefordert. Auch eine besondere Schwere der Schuld sollte festgestellt werden. Damit wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren praktisch ausgeschlossen; die Beschuldigte müsste laut Anklage bis mindestens zu ihrem 50. Lebensjahr im Gefängnis bleiben. 📝 Gina H. soll das Kind am 10. Oktober 2025 erstochen und die Leiche angezündet haben. Staatsanwalt Oliver Schley begründete den Mordvorwurf mit Heimtücke und einer „Übertötung“. Fabian habe der Frau vertraut und sei arglos gewesen. Mindestens sechs Messerstiche wurden dem Jungen zugefügt, zwei davon ins Herz – laut Anklage ein Hinweis auf ein Handeln aus reinem Hass. Im Mittelpunkt des Verhandlungstages stand das emotionale Plädoyer von Nebenklage-Anwältin Christine Habetha, die Fabians Mutter vertritt. 🗣️ Sie kritisierte die „Kaltschnäuzigkeit“ der Angeklagten scharf. Gina H. habe das Opfer in früheren Nachrichten herabwürdigend als schwierig, manipulativ und als „scheiß Anhängsel“ bezeichnet. Zudem habe sie nach der Tat Fabian die Schuld an ihren eigenen Problemen gegeben. Habetha zeichnete ein anderes Bild des Achtjährigen als liebevolles, hilfsbereites Kind mit ausgeprägter sozialer Antenne. 🔍 Als Tatmotiv nannte die Nebenklage Eifersucht: Gina H. habe Fabian als störende Konkurrenz in der Beziehung zu dessen Vater empfunden. Trotz einer diagnostizierten Persönlichkeitsstörung sei die Angeklagte laut Gutachter voll schuldfähig. Am Freitag (30. Oktober) folgen die Plädoyers der beiden Verteidiger. Das Urteil des Landgerichts wird für den 10. November erwartet. #rostock #mecklenburgvorpommern #fabian
⚖️ Im Mordprozess um den getöteten Fabian aus Güstrow haben Staatsanwaltschaft und Nebenklage vor dem Landgericht Rostock eine lebenslange Haftstrafe für Gina H. gefordert. Auch eine besondere Schwere der Schuld sollte festgestellt werden. Damit wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren praktisch ausgeschlossen; die Beschuldigte müsste laut Anklage bis mindestens zu ihrem 50. Lebensjahr im Gefängnis bleiben. 📝 Gina H. soll das Kind am 10. Oktober 2025 erstochen und die Leiche angezündet haben. Staatsanwalt Oliver Schley begründete den Mordvorwurf mit Heimtücke und einer „Übertötung“. Fabian habe der Frau vertraut und sei arglos gewesen. Mindestens sechs Messerstiche wurden dem Jungen zugefügt, zwei davon ins Herz – laut Anklage ein Hinweis auf ein Handeln aus reinem Hass. Im Mittelpunkt des Verhandlungstages stand das emotionale Plädoyer von Nebenklage-Anwältin Christine Habetha, die Fabians Mutter vertritt. 🗣️ Sie kritisierte die „Kaltschnäuzigkeit“ der Angeklagten scharf. Gina H. habe das Opfer in früheren Nachrichten herabwürdigend als schwierig, manipulativ und als „scheiß Anhängsel“ bezeichnet. Zudem habe sie nach der Tat Fabian die Schuld an ihren eigenen Problemen gegeben. Habetha zeichnete ein anderes Bild des Achtjährigen als liebevolles, hilfsbereites Kind mit ausgeprägter sozialer Antenne. 🔍 Als Tatmotiv nannte die Nebenklage Eifersucht: Gina H. habe Fabian als störende Konkurrenz in der Beziehung zu dessen Vater empfunden. Trotz einer diagnostizierten Persönlichkeitsstörung sei die Angeklagte laut Gutachter voll schuldfähig. Am Freitag (30. Oktober) folgen die Plädoyers der beiden Verteidiger. Das Urteil des Landgerichts wird für den 10. November erwartet. #rostock #mecklenburgvorpommern #fabian

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