@aufgedeckt2026: *** JOBCENTER startet Verjährung NEU – und die Betroffene erfährt nichts davon! LSG: Auftrag ans Hauptzollamt reicht *** Das LSG Berlin-Brandenburg hat am 02.07.2026 entschieden: Die Verjährungsfrist kann neu beginnen, ohne dass die Betroffene davon erfährt. 💡 Transparenz-Hinweis: Allgemeine Verbraucherinformation und abstrakte Aufklärung. Es werden keine Erfolgsversprechen abgegeben. Keine Rechtsberatung im Einzelfall. Dein juristisches Schutzschild bei alten Forderungen: 🔵1️⃣ DER FALL Eine Frau sollte dem Jobcenter 2.697,53 € erstatten (darin 14 € Mahngebühren). Die Erstattungsbescheide waren 2020 bestandskräftig geworden. Sie meinte: Die vierjährige Verjährung endete am 31.12.2024, die Vollstreckungsankündigung vom November 2025 kam zu spät. 🔵2️⃣ DER BESCHLUSS LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 02.07.2026, Az. L 14 AS 519/26 B ER: Am 16.09.2024 wurden die Forderungen elektronisch zur Vollstreckung an das Hauptzollamt übergeben. Nach Auffassung des Senats beginnt die Verjährung damit neu (§ 50 Abs. 4 SGB X i. V. m. § 212 Abs. 1 Nr. 2 BGB). 🔵3️⃣ DER KNACKPUNKT Eine Information der Betroffenen über diesen Auftrag ist dafür nach Auffassung des Senats nicht nötig. Die Mahnungen aus 2020 änderten an der Frist dagegen nichts. 🔵4️⃣ DAS ERGEBNIS Der Eilantrag gegen die Vollstreckung blieb erfolglos: Verjährung nicht glaubhaft gemacht. 🔵5️⃣ DIE GRENZE Eilverfahren und Einzelfall, nicht mit der Beschwerde zum BSG anfechtbar. Eine Entscheidung in der Hauptsache wird in den Berichten als offen beschrieben. Die 30-Jahres-Frist nach § 52 SGB X ist etwas anderes und setzt einen eigenen, bekanntgegebenen Verwaltungsakt voraus. 🛡️ Das nächste Schutzschild gegen verdeckte Fallen von Behörden, Banken und Chefs. Folge dem Kanal, damit du keins verpasst. Quellen: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 02.07.2026 – L 14 AS 519/26 B ER (nach Berichten von gegen-hartz.de und buergergeld.org) | § 50 Abs. 4 SGB X | § 212 BGB | Rechtsstand 30.10.2026 🔎 Suchbegriffe: Jobcenter Verjährung, Erstattung Jobcenter Schulden, Hauptzollamt Vollstreckung #jobcenter #verjaehrung #buergergeld #schulden #verbraucherrecht

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Friday 30 October 2026 15:43:54 GMT
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Comments

mogli_1_4_
Mogli_der_Weltenbummler :
Das gleiche Problem habe ich jetzt auch. AfA/JC forder von 2006, Erhebung der Verjährung beantragt. Heute kam ein Brief, diese Forderung wurde 2010 ans Hauptzollamt übergeben. Nie etwas davon gehört. Anfang Oktober kam ein Brief von der AfA/JC mit der Forderung. Die Bearbeiterin sagte mir das ich die Erhebung der Verjährung einreichen solle. Meine Frage, hat das Zollamt dann immer noch etwas damit zutun? Warum schickt mir jetzt die AfA bzw Jobcenter einen Brief? Die Verjährung greift nicht da Hauptzollamt diese Forderung übernommen hat und angeblich 30 Jahre Verjährungsfrist hat.
2026-10-30 16:17:40
1
aufgedeckt2026
Aufgedeckt :
Wusstest du, dass dir laut LSG niemand vom Zoll-Auftrag Bescheid sagen muss? Ja oder Nein? ⚠️Keine Rechtsberatung.
2026-10-30 15:44:09
0
claudlcriri
Claudi :
Danke
2026-10-31 16:17:28
1
jep8923
Jep! :
sowas kann doch in keinster Weise rechtens sein. wenn man über einen Vorgang keine Ahnung hat dann hat man auch keine Möglichkeit Widerspruch einzulegen und von daher ist das rechtswidrig
2026-10-30 18:57:09
7
deniselisabeta
Jane Doe :
😁😁😁
2026-10-31 00:35:53
0
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