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👂 Brauchst du oder jemand in deiner Familie ein Hörgerät? Dann lohnt sich ein Blick ins Merkblatt. AHV und IV zahlen eine fixe Pauschale, egal was dein Gerät kostet. Ist es günstiger, bleibt dir der Rest. 💰 So viel gibt es: 🔹 IV: CHF 1'650 für zwei Geräte, CHF 840 für eins (Merkblatt 4.08) 🔹 AHV: CHF 1'237.50 für zwei Geräte, CHF 630 für eins (Merkblatt 3.07) 🔹 Der Beitrag wird dir direkt ausbezahlt 📄 Wörtlich im AHV-Merkblatt 3.07: «Wenn Sie sich also für ein kostengünstiges Gerät entscheiden, können Sie die Differenz behalten.» Im IV-Merkblatt 4.08: «Kostet das Hörgerät hingegen weniger als der Pauschalbetrag, können Sie den Restbetrag behalten.» 🌍 Kauf im Ausland, Merkblatt 4.08: «Sie können das Hörgerät frei auswählen, und es in der Schweiz oder im Ausland kaufen, sofern es gemäss der Liste des Bundesamtes für Sozialversicherungen zugelassen ist.» ✅ So gehst du vor: 1️⃣ Abklärung bei einem von der IV anerkannten HNO-Facharzt (Liste auf ahv-iv.ch) 2️⃣ Formular bei der IV-Stelle deines Wohnkantons einreichen (IV: 001.002, AHV: 009.001) 3️⃣ Schriftlichen Bescheid abwarten, dann ein Gerät von der BSV-Liste kaufen 4️⃣ Rechnung mit dem Rechnungsformular der IV-Stelle einreichen 🤝 Der Haken: Die Pauschale deckt auch Anpassung und Service. Kaufst du im Ausland, organisierst du die Nachbetreuung dort. Viele Markengeräte kosten auch in Deutschland mehr als die Pauschale, rechne also genau. Die AHV zahlt höchstens alle fünf Jahre und erst ab einem Hörverlust von 35 Prozent, die IV alle sechs Jahre. Über CHF 150 Warenwert ist bei der Einfuhr Mehrwertsteuer fällig. 📚 Quellen: Merkblätter 3.07 und 4.08 (ahv-iv.ch, Stand 1.1.2023), SRF Kassensturz vom 27.05.2025 ⚠️ Allgemeine Information, keine Beratung im Einzelfall. 📲 Schick das jemandem, der schlecht hört. #schwiiz #schwiizerdütsch #hoergeraet #ahv #iv
👂 Brauchst du oder jemand in deiner Familie ein Hörgerät? Dann lohnt sich ein Blick ins Merkblatt. AHV und IV zahlen eine fixe Pauschale, egal was dein Gerät kostet. Ist es günstiger, bleibt dir der Rest. 💰 So viel gibt es: 🔹 IV: CHF 1'650 für zwei Geräte, CHF 840 für eins (Merkblatt 4.08) 🔹 AHV: CHF 1'237.50 für zwei Geräte, CHF 630 für eins (Merkblatt 3.07) 🔹 Der Beitrag wird dir direkt ausbezahlt 📄 Wörtlich im AHV-Merkblatt 3.07: «Wenn Sie sich also für ein kostengünstiges Gerät entscheiden, können Sie die Differenz behalten.» Im IV-Merkblatt 4.08: «Kostet das Hörgerät hingegen weniger als der Pauschalbetrag, können Sie den Restbetrag behalten.» 🌍 Kauf im Ausland, Merkblatt 4.08: «Sie können das Hörgerät frei auswählen, und es in der Schweiz oder im Ausland kaufen, sofern es gemäss der Liste des Bundesamtes für Sozialversicherungen zugelassen ist.» ✅ So gehst du vor: 1️⃣ Abklärung bei einem von der IV anerkannten HNO-Facharzt (Liste auf ahv-iv.ch) 2️⃣ Formular bei der IV-Stelle deines Wohnkantons einreichen (IV: 001.002, AHV: 009.001) 3️⃣ Schriftlichen Bescheid abwarten, dann ein Gerät von der BSV-Liste kaufen 4️⃣ Rechnung mit dem Rechnungsformular der IV-Stelle einreichen 🤝 Der Haken: Die Pauschale deckt auch Anpassung und Service. Kaufst du im Ausland, organisierst du die Nachbetreuung dort. Viele Markengeräte kosten auch in Deutschland mehr als die Pauschale, rechne also genau. Die AHV zahlt höchstens alle fünf Jahre und erst ab einem Hörverlust von 35 Prozent, die IV alle sechs Jahre. Über CHF 150 Warenwert ist bei der Einfuhr Mehrwertsteuer fällig. 📚 Quellen: Merkblätter 3.07 und 4.08 (ahv-iv.ch, Stand 1.1.2023), SRF Kassensturz vom 27.05.2025 ⚠️ Allgemeine Information, keine Beratung im Einzelfall. 📲 Schick das jemandem, der schlecht hört. #schwiiz #schwiizerdütsch #hoergeraet #ahv #iv

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