@mustafa.jamal12: ريان ما تنوم 😂😂 #الشعب_الصيني_ماله_حل😂😂 #sudanese_tiktok #سودانيز_تيك_توك_مشاهير_السودان #جخو،الشغل،دا،يا،عالم،➕_❤_📝 #القوات_المسلحة_السودانية🦅🇸🇩🦅

‘ٍمصطفي ‘ٍجمال (‘ُاب ‘ًحجل💚)
‘ٍمصطفي ‘ٍجمال (‘ُاب ‘ًحجل💚)
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Wednesday 09 September 2026 17:39:21 GMT
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Comments

mustafa.jamal12
‘ٍمصطفي ‘ٍجمال (‘ُاب ‘ًحجل💚) :
الريونات حبابن كلهن يا ناس😂😂
2026-09-09 17:47:06
89
neama1181
N🩷🇸🇩 :
اي بت اسمها ريان حلوة وطيبة
2026-09-10 19:49:53
12
rayanali0464
💕ريري💕 :
أنا ريان😍❤️❤️
2026-09-10 04:39:41
8
.11159178
هيما :
ترفع لي البنات نحنا ما عندنا حق ولا شنو
2026-09-10 07:40:39
5
user7056066794909
زوله عسوله 🤍🥰 :
عليك الله عشوش🥺
2026-09-09 19:44:22
3
rawan.rawan8486
دعامية الحارقة دمهم ✌✌✌ :
روان ما عندها حق ولا شنو 🥰
2026-09-11 07:09:41
2
minaz.mahgob
🤍🌷 :
ميناز ارفع يلا 🙄😒
2026-09-09 17:43:23
1
sodanes_249
⭕تدويــ🚀ـــن عشوائي 🔀 :
رابحه عليك الله 🥰🥰
2026-09-10 12:05:05
0
ahmedtwix997
*<<"WD ;;;Osman">>* :
ياخي سروو وين يا الغالي 😒😒
2026-09-10 13:28:33
0
.4143929
✌السماني الرفــ 414ــاعي✌ :
والله زعلان منك شديد عشان رفعتا ليك خمسه مرات في حق الدكتوره اسلام
2026-09-09 18:20:13
1
user6750951784702
حلا🦋 :
ممكن حـ❤ـلَيـ❤ـمـ❤ـةّ🥺
2026-09-10 10:26:58
1
user9012119981483
دلوعه ابوها 😍♥️ :
ممكن محاسن
2026-09-10 06:52:02
1
waad.salah198
❤️بت ابوها 🦋 :
وعد عليك الله 🥺
2026-09-09 23:34:49
1
user80729911494094
ستهم🤍 :
رتاج ممكن 🥺
2026-09-09 20:11:29
1
alrayyswq34
💕 بت الأصول 💯 :
جيييييييييييتك براااااااي 🥰🥰🥰
2026-09-09 18:49:00
2
user388180842827407
الحمدلله :
ممكن حلومة 🥹❣️❣️❣️❣️❣️❣️❣️❣️❣️
2026-09-10 05:39:18
1
user88587848869226
لجين الهواريه :
عليك الله ابرار لو سمحته
2026-09-10 05:29:52
1
user1360856008791
عبدالحفيظ ابو شو :
ريان عسل والله عسل
2026-09-09 18:15:51
1
altayeb564
خــ🍁ــال مــيرال ❤️‍🩹✌🏼 :
ي العز زينب في زمتك اجدع ليها واحده كدا بي زوق
2026-09-10 07:16:18
1
user1722874481738
نون🫶🫶 :
عليك الله حلفتك باسم الله ممكن امنيه 💞💞💞💞
2026-09-10 04:31:18
1
alrayyswq34
💕 بت الأصول 💯 :
عااارفة عارفة 😁😁
2026-09-09 18:50:00
1
ommohamed0318
ام محمد ❤❤ :
عليك الله ارفع بي شيماء دا الطلب المية 😭😭😭😭
2026-09-09 19:00:40
1
bintmobarak
bint mubarak :
ممكن بدريه عليك النبي النبي النبي النبي
2026-09-11 17:12:04
0
user4847707982318
عاشقة القمر :
كل مره بطلب منك يقين م قاعد ترفع التعليق
2026-09-10 06:02:11
2
gaidogaido4
Gaido Gaido :
غيداء ارفع لي 🥺
2026-09-10 09:00:26
0
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Der Mann hatte rund zwölf Jahre lang eine Kindertagespflege in seiner eigenen Wohnung betrieben. Er war offiziell als Tagespflegeperson angemeldet und wurde vom zuständigen Kreisjugendamt vergütet. Die Eltern vertrauten ihm ihre Kinder teilweise auch über Nacht und an Wochenenden an. Mit einigen Kindern soll er sogar gemeinsam verreist sein. Nach den Feststellungen des Gerichts nutzte der Mann diese Vertrauensposition seit mindestens 2020 aus, um mehrere der ihm anvertrauten Kinder s3*uell zu m!*sbrauchen. Außerdem fertigte, besaß und verbreitete er Aufnahmen von s3*uellem K!ndesm!ssbrauch. Auf weitere Einzelheiten wird zum Schutz der Betroffenen bewusst verzichtet. Bereits am ersten Prozesstag legte der 53-Jährige ein umfassendes Geständnis ab. Er erklärte vor Gericht, dass die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zutreffen würden und dass er das, was er den Kindern angetan habe, nicht wiedergutmachen könne. Aufgedeckt wurde der Fall nicht durch einen unmittelbaren Verdacht aus dem Umfeld der Betreuung, sondern durch Online-Ermittlungen bayerischer Behörden. Diese stießen in einem Netzwerk auf Spuren des Mannes. Bei einer anschließenden Hausdurchsuchung wurden mehrere elektronische Geräte beschlagnahmt. Deren Auswertung führte schließlich zu umfangreichen Beweisen. Eine psychologische Sachverständige bescheinigte dem Mann ein äußerst hohes Rückfallrisiko. Auch das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass von ihm weiterhin eine erhebliche Gefahr ausgehe. Deshalb ordnete es zusätzlich zur Gefängnisstrafe die Sicherungsverwahrung an. Das bedeutet, dass der Mann nach Verbüßung seiner regulären Haftstrafe nicht automatisch freikommt. Eine Entlassung kommt erst infrage, wenn gerichtlich festgestellt wird, dass die Voraussetzungen für die weitere Verwahrung nicht mehr bestehen. Im Verfahren wurde außerdem bekannt, dass auch gegen den Sohn des Mannes wegen eigener Vorwürfe ermittelt wird. Dieses Verfahren wird getrennt geführt. Das Urteil gegen den ehemaligen Tagesvater war zum Zeitpunkt der Berichterstattung noch nicht rechtskräftig. Der Fall wirft insbesondere Fragen darüber auf, wie Kinder in privaten Betreuungsverhältnissen besser geschützt, Warnsignale erkannt und Vertrauenspersonen wirksam kontrolliert werden können.
Der Mann hatte rund zwölf Jahre lang eine Kindertagespflege in seiner eigenen Wohnung betrieben. Er war offiziell als Tagespflegeperson angemeldet und wurde vom zuständigen Kreisjugendamt vergütet. Die Eltern vertrauten ihm ihre Kinder teilweise auch über Nacht und an Wochenenden an. Mit einigen Kindern soll er sogar gemeinsam verreist sein. Nach den Feststellungen des Gerichts nutzte der Mann diese Vertrauensposition seit mindestens 2020 aus, um mehrere der ihm anvertrauten Kinder s3*uell zu m!*sbrauchen. Außerdem fertigte, besaß und verbreitete er Aufnahmen von s3*uellem K!ndesm!ssbrauch. Auf weitere Einzelheiten wird zum Schutz der Betroffenen bewusst verzichtet. Bereits am ersten Prozesstag legte der 53-Jährige ein umfassendes Geständnis ab. Er erklärte vor Gericht, dass die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zutreffen würden und dass er das, was er den Kindern angetan habe, nicht wiedergutmachen könne. Aufgedeckt wurde der Fall nicht durch einen unmittelbaren Verdacht aus dem Umfeld der Betreuung, sondern durch Online-Ermittlungen bayerischer Behörden. Diese stießen in einem Netzwerk auf Spuren des Mannes. Bei einer anschließenden Hausdurchsuchung wurden mehrere elektronische Geräte beschlagnahmt. Deren Auswertung führte schließlich zu umfangreichen Beweisen. Eine psychologische Sachverständige bescheinigte dem Mann ein äußerst hohes Rückfallrisiko. Auch das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass von ihm weiterhin eine erhebliche Gefahr ausgehe. Deshalb ordnete es zusätzlich zur Gefängnisstrafe die Sicherungsverwahrung an. Das bedeutet, dass der Mann nach Verbüßung seiner regulären Haftstrafe nicht automatisch freikommt. Eine Entlassung kommt erst infrage, wenn gerichtlich festgestellt wird, dass die Voraussetzungen für die weitere Verwahrung nicht mehr bestehen. Im Verfahren wurde außerdem bekannt, dass auch gegen den Sohn des Mannes wegen eigener Vorwürfe ermittelt wird. Dieses Verfahren wird getrennt geführt. Das Urteil gegen den ehemaligen Tagesvater war zum Zeitpunkt der Berichterstattung noch nicht rechtskräftig. Der Fall wirft insbesondere Fragen darüber auf, wie Kinder in privaten Betreuungsverhältnissen besser geschützt, Warnsignale erkannt und Vertrauenspersonen wirksam kontrolliert werden können.

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